
In einer guten Zusammenarbeit zwischen Ernährungstherapeut*in und Behandler*in liegt großes Potenzial für eine bessere Versorgung gemeinsamer Patienten*innen.
Ihre Praxis spielt eine wichtige Rolle als erste Anlaufstelle in allen Fragen um die Gesundheit.
Hand in Hand
Über eine mögliche Zusammenarbeit wollen wir Ihnen als Behandler*innen ermöglichen, eine angepasste Ernährungsberatung an qualifizierte Ernährungsfachkräfte zu delegieren und Ihren Praxisalltag somit zu entlasten.
Gemeinsam präventiv
Eine Ernährungstherapie kann sowohl in der Primärprävention als auch beim Eintritt von Symptomen in der Sekundär- und Tertiärprävention eingesetzt werden
Gut zu wissen
Bei der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung handelt es sich um eine budgetneutrale Verordnung, die bundesweit einheitlich und anbieterneutral ist.

Wir sind ein Team
Wann kann eine ernährungstherapeutische Beratung nützlich sein?
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zur Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung oder Übergewicht
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zur Früherkennung, zur Senkung der Manifestationen und zur Reduzierung von Gesundheitsschäden
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beim Eintritt von Symptomen
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um Folgeschäden zur vermeiden,
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um Leistungsfähigkeit wiederherzustellen
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um das Ausmaß an Folgeerkrankungen einzudämmen
Wie können wir Sie und Ihre Praxis unterstützen?
Sie können uns so direkt „per Rezept“ an Ihre Patienten*innen empfehlen. Die Start-Untersuchung wird in Ihrer Praxis durchgeführt. Dazu gehört nicht viel: Ermittlung von BMI (Body-Mass-Index in kg/m²), ggf. Taillenumfang und Blutwerte gemäß Anamnese zur Weiterleitung direkt an uns oder durch die Patienten*innen.
Nach Therapieende erhalten Sie einen Therapiebericht mit den Ergebnissen der Beratung.
Gerne stellen wir uns und unsere Arbeit in einem kurzen persönlichen Gespräch in Ihrer Praxis vor. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.